Service & Dienstleistungen

Röntgensysteme sind komplexe, technisch hochentwickelte Einrichtungen. Eine optimale Funktion und damit ein störungsfreier Betrieb ist nur gewährleistet, wenn die Röntgensysteme eine optimale Pflege und Wartung erfahren.

Service

MTS ist die Alternative zu den marktbeherrschenden Herstellern.

Die MTS GmbH bietet für Gesundheitseinrichtungen in Kliniken und Praxen die komplette Palette der erforderlichen Dienstleistungen für Röntgensysteme. Gemeinsam mit unseren Partner-Unternehmen gewährleisten wir sofortige, dauerhafte Dienstleistungen und somit die erforderliche Investitionssicherheit.

Service

Die Erfolgsfaktoren von MTS

  • Ausgebildete Service-Spezialisten
  • Teilsanierungen und Ergänzungen für Röntgensysteme
  • Innovative Angebote durch die Zusammenarbeit mit internationalen Herstellern
  • Nutzung der Komponenten-Lieferanten der marktbeherrschenden Hersteller
  • Ersatzteilbeschaffung für Systeme die der Hersteller nicht mehr unterstützt
  • Versorgungssicherheit durch eine ausreichende Anzahl von Netzwerkpartnern
  • Ausführung von Kundenpflichten die sich aus neuen oder geänderten Vorschriften ergeben
  • Bereitstellung von Service-Spezialisten zur Serviceausbildung auf Systeme marktbeherrschender Hersteller, wenn diese Systeme vom Kunden benötigt werden und der Service durch die MTS GmbH erfolgen soll

Unsere Leistungen im Detail

  • Reparaturen (Multivendor Service)
  • Wartungen
  • Ersatzteilbeschaffung
  • Nachrüstungen
  • Ergänzungen
  • Sanierungen
  • Sicherheitstechnische Prüfungen
  • Abnahmeprüfungen
  • Konstanzprüfungen
  • Strahlenschutzberechnungen
  • Installationsplanungen
  • Umzüge
  • Montagen
  • Demontagen
  • Entsorgungen
  • Verwertung vorhandener Röntgensysteme
  • Röntgensysteme zur Miete
  • Gebrauchte Röntgensysteme
Service

Sämtliche Leistungen können Sie bei Bedarf als Einzelauftrag erhalten. Des weiteren besteht auch die Möglichkeit einen auf Ihre Bedürfnis zugeschnittenen Service-Vertrag zu vereinbaren. Sprechen Sie mit uns!

Service

Sicherheitstechnische Kontrollen (STK)

Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) erfolgt in bestimmten Prüfrhythmen, um rechtzeitig schwerwiegende Mängel an den medizinischen Erzeugnissen und Geräten aufspüren zu können.

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Welche Kontrollen und Prüfungen durchgeführt werden müssen, ist vom jeweiligen Gerät und dessen Funktionen sowie Anwendungsgebiet abhängig. Der Prüfungsinhalt wird vom jeweiligen Gerätehersteller festgesetzt. Wenn der Hersteller keine sicherheitstechnische Kontrolle vorgeschrieben und auch nicht ausgeschlossen hat, muss der Eigentümer eine solche Kontrolle in angemessenen Fristen, spätestens alle 2 Jahre, durchführen oder durchführen lassen.

Sicherheitstechnische Kontrollen dürfen nur Personen durchführen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen bietet, hinsichtlich der Kontrolltätigkeit keiner Weisung unterliegt sowie Personen, die über geeignete Mess- und Prüfeinrichtungen verfügen (§ 6 Abs. 4 MPBetreibV).

Das Ergebnis der Sicherheitsprüfung wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert. Das Prüfprotokoll muss mindestens bis zur nächsten STK aufbewahrt werden. Wenn die Prüfung erfolgreich war, wird eine STK Prüfplakette an das medizinische Gerät angebracht. Mit einer STK-Prüfplakette kann festgehalten werden, wann die nächste Prüfung fällig ist.

Messtechnische Kontrollen (MTK)

für Dosisflächenproduktmessgeräte der Radiographie

Mit MTS empfiehlt sich ein Unternehmen, das Ihnen als umsichtiger Servicepartner in der Röntgentechnik kompetent zur Seite steht. Als Team von Spezialisten mit langjährigen Erfahrungen betreuen wir radiologische Praxen, Facharztpraxen mit Teilradiologie und radiologische Einrichtungen in Kliniken.

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Prüfungsfristen

Die gültigen Prüfungsfristen sind den Begleitunterlagen zu dem jeweiligen Dosisflächenproduktmessgerät zu entnehmen. Allgemein verbindliche Angaben zu diesem Thema befinden sich nur in der MPBetreibV.

Leistungsumfang
  • Terminmitteilung zu fälligen Prüfungen
  • Bereitstellung der für die Prüfungen erforderlichen Messmittel
  • Prüfungen in dem erforderlichen bzw. gewünschten Umfang. Sicherheitstechnische Kontrollen sind nach § 6 MPBetreibV ggf. auch an Dosisflächenproduktmessgeräten erforderlich
  • Zustandsmitteilung nach erfolgter Prüfung
  • Erforderliche Kalibrierung, soweit machbar, vor Ort
  • Bereitstellung von Leihgeräten, wenn eine Instandsetzung beim Gerätehersteller erforderlich ist
  • Organisation der erforderlichen Instandsetzungen beim Gerätehersteller
Vorteile für Sie
  • Klare Regelung der Verantwortung
  • Terminüberwachungen entfallen
  • Vorschriftensammlungen entfallen
  • Sammlungen der Prüfungsanforderungen entfallen
  • Aktueller Informationsstand
  • Service aus einer Hand
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Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter